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Allgemeine Geschäftsbedingungen ITXTRA GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen regeln das zwischen dem Kunden und der ITXTRA GmbH, Hahnenseifener Str. 2a, 51580 Reichshof (nachfolgend „ITXTRA“ genannt) begründete Kundenverhältnis hinsichtlich der von ITXTRA angebotenen Lieferungen und Leistungen.Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn ITXTRA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sich ITXTRA damit ausdrücklich einverstanden erklärt.

1.2 ITXTRA erbringt Leistungen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsabschluß

2.1 Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages des Kunden und der Annahme durch ITXTRA zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages. ITXTRA behält sich das Recht zur Ablehnung von Anträgen vor.

2.2 ITXTRA hat gemäß § 8 das Recht, die Bonität des Kunden vor Annahme des Auftrages und während der Vertragslaufzeit zu prüfen.

§ 3 Liefer- und Zahlungsbedingungen

3.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen offene Rechnung. Rechnungen sind innerhalb 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Versandkosten werden extra verrechnet. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus der jeweils gültigen ITXTRA Preisliste ergeben. Gegen Forderungen von ITXTRA kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3.2 Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder seiner Bank zurückgereichte Lastschrift erhebt ITXTRA ein Bearbeitungsentgelt für die Rücklastschrift. Bei Nichterteilung oder Widerruf der Bankeinzugsermächtigung ist ITXTRA berechtigt, für den erhöhten Verwaltungsaufwand ein Abwicklungsaufgeld nach der jeweils gültigen Preisliste zu erheben.

3.3 Die gelieferte Ware/Leistung bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderung aus der Geschäftsverbindung, Eigentum der ITXTRA.

3.4 Für alle Waren gilt die Garantie der Hersteller. Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung, Gewalteinwirkung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden durch Garantie nicht abgedeckt. Daneben gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

3.5 Sämtliche Angebote sind freibleibend. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle alten Preislisten ihre Gültigkeit.

§ 4 Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat ITXTRA unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, Rufnummer, Anschlussart, E-Mail-Adresse, Rechtsform bzw. seiner Rechnungsanschrift oder Bankverbindung, sofern diese Daten für die Vertragsausgestaltung erforderlich sind, mitzuteilen.

4.2 Der Kunde wird die ITXTRA Leistungen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine beleidigenden, verleumderischen, sittenwidrigen und/oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreiten. Der Kunde wird ITXTRA von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.

4.3 Soweit für die betreffende Leistung von ITXTRA die Installation eines separaten Übertragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich sind, wird der Kunde den Mitarbeitern von ITXTRA insbesondere auch deren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installation und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Vorraussetzungen in seinen Räumen schaffen und alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

4.4 Der Kunde wird alle ihm bekannt werdenden Umstände, die die Funktion der Leistungen von ITXTRA und der ihrer Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen können, unverzüglich mitteilen.

§ 5 Haftung

5.1 ITXTRA haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten von ITXTRA, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ITXTRA beruhen.

5.2. Für sonstige schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertrags-Pflichten haftet ITXTRA für den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens in Höhe von maximal € 100,-. Für Vermögensschäden haftet ITXTRA nur bis zu einem Betrag von € 100,-. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen. Für Personenschäden sowie Ansprüche nach dem Produkt-haftungsgesetz, haftet ITXTRA nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Zahlungsverzug, Sperre


Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, können vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgestz ( DÜG ) berechnet werden.

§ 7 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlicher Umstände, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind), die der ITXTRA die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ITXTRA, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 8 Bonitätsprüfung

ITXTRA ist berechtigt, bei anerkannten Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte zur Feststellung der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. ITXTRA benennt dem Kunden auf Wunsch die Namen und Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die übersandten und gespeicherten Daten geben. ITXTRA ist außerdem berechtigt, Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages zu übermitteln. ITXTRA ist weiter berechtigt, Daten des Kunden über eine etwaige nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsbescheid) dieses Vertrages zu übermitteln. Die Unternehmen können diese Daten speichern und an ihnen angeschlossene Gesellschaften weiterleiten. ITXTRA ist berechtigt, bei Privatkunden Auskünfte bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) einzuholen. Bei nicht vertragsgemäßer Abwicklung darf ITXTRA unter Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen Daten an die SCHUFA übermitteln. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden nicht beeinträchtigt.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Waldbröl, sofern der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. ITXTRA kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

9.2 Für amtliche Rechtsbeziehungen zwischen ITXTRA und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§10 Allgemeine Bestimmungen

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder Teile ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

10.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

10.3 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ITXTRA abtreten oder übertragen.

10.4 Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.